Reguläre Grundbildung
Art. 18: mit Lehrvertrag
Sie absolvieren die gesamte Ausbildungszeit, so als ob Sie direkt nach der obligatorischen Schulzeit in die Lehre eingestiegen wären. Je nach Beruf oder angestrebtem Berufsabschluss dauert die Ausbildung zwei Jahre (eidgenössisches Berufsattest) beziehungsweise drei oder vier Jahre (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).