Reguläre Grundbildung

Art. 18: mit Lehrvertrag

Sie absolvieren die gesamte Ausbildungszeit, so als ob Sie direkt nach der obligatorischen Schulzeit in die Lehre eingestiegen wären. Je nach Beruf oder angestrebtem Berufsabschluss dauert die Ausbildung zwei Jahre (eidgenössisches Berufsattest) beziehungsweise drei oder vier Jahre (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

Zulassungsbedingung

Abgeschlossene Grundschule und ein Lehrvertrag

Anmeldung

Antrag bei der Dienststelle für Berufsbildung

Dauer

Reguläre Lehrzeit (je nach Abschluss 2, 3 oder 4 Jahre)

Ausbildungsmodus

Vollzeit (Teilzeit auf Gesuch möglich)

Ausbildungsverfahren

Betriebliche Bildung: Lehrbetrieb und Überbetriebliche Kurse
Berufsfachschule: Berufskunde und Allgemeinbildung

Qualifikationsverfahren

Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung)

Abschluss

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA)

Kosten

Kostenlos. Mit dem Besuch der Berufsfachschule verbundenen Kosten werden im Lehrvertrag geregelt.

Anforderungen an Kandidaten

  • Erfüllen der Zulassungsbedingungen
  • Zeitliche und finanzielle Recourcen
  • Bereitschaft, sich auf einen strukturierten Ausbildungsrahmen einzulassen

Information und Anmeldung

Telefon für allgemeine Informationen: 027 606 95 55 (Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Telefon für spezifische Informationen: 027 606 95 93 (Dienstag und Donnerstag)

cpa-fbe@admin.vs.ch 

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