Sie verfügen über fünf Jahre Berufserfahrung in einem zu validierenden Beruf und belegen in einem Dossier (Validierungsdossier), dass Sie über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Dabei orientieren Sie sich am Qualifikationsprofil des angestrebten Berufsab- schlusses. Experten prüfen das Dossier und führen mit Ihnen ein Vertiefungsgespräch. Nach der Prüfung Ihres Dossiers haben Sie fünf Jahre Zeit, die fehlenden Kompetenzen durch ergänzende Bildung nachzuholen. Sobald Sie alle erforderlichen Kompetenzen nachweisen können, wird Ihnen der entsprechende Ausweis ausgestellt.
Die Validierung von Bildungsleistungen ist für eine beschränkte, aber wachsende Anzahl von Berufen möglich. Einen Überblick über das Angebot find Sie auf dem Webportal der Validierung von Bildungsleistungen.
Je nach Vorbildung der Kandidaten
Berufsbegleitende Weiterbildung
Begleitetes Verfahren zur Erstellung des Validierungsdossiers, in welchem die erforderlichen Kompetenzen nachgewiesen werden. Das Dossier wird von Experten geprüft. Die fehlenden Kompetenzen können während fünf Jahren durch ergänzende Bildung nachgeholt werden.
Das Dossier und ein Vertiefungsgespräch mit Experten sind qualifizierend. Fehlende Kompetenzen müssen nachträglich erworben werden und belegt werden.
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Telefon für allgemeine Informationen: 027 606 95 55 (Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Telefon für spezifische Informationen: 027 606 95 93 (Dienstag und Donnerstag)