Sie verfügen über fünf Jahre Berufserfahrung und eignen sich selbstständig die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten durch den Besuch ent- sprechender Bildungsangebote an (Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse, Selbststudium, Praxis im Betrieb, etc.).
Sobald sie genügend vorbereitet sind, können Sie das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) ablegen. Dieses entspricht dem Verfahren der Lernenden. Die zu prüfenden Qualifikationsbereiche mit den entsprechenden Leistungszielen sind in den jeweiligen Bildungsverordnungen geregelt.
Abgeschlossene Grundschule, 5 Jahre berufsspezifische Berufserfahrung
Antrag bei der Dienststelle für Berufsbildung
Je nach Vorbildung der Kandidaten
Berufsbegleitende Weiterbildung
Selbstständiges Aneignen der fehlenden theoretischen und praktischen Kompetenzen durch den Besuch entsprechender Angebote. Sind die schulischen und betrieblichen Leistungsziele der entsprechenden Bildungsverordnung erreichet, kann das Qualifikationsverfahren abgelegt werden.
Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung)
Je nach Vorbildung sind Dispensationen möglich
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Abhängig von der Vorbildung der Kandidaten
Telefon für allgemeine Informationen: 027 606 95 55 (Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Telefon für spezifische Informationen: 027 606 95 93 (Dienstag und Donnerstag)