Qualifikationsverfahren für Erwachsene

Art. 32: ohne Lehrvertrag

Sie verfügen über fünf Jahre Berufserfahrung und eignen sich selbstständig die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten durch den Besuch ent- sprechender Bildungsangebote an (Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse, Selbststudium, Praxis im Betrieb, etc.).

Sobald sie genügend vorbereitet sind, können Sie das Qualifikationsverfahren  (Lehrabschlussprüfung) ablegen. Dieses entspricht dem Verfahren der Lernenden. Die zu prüfenden Qualifikationsbereiche mit den entsprechenden Leistungszielen sind in den jeweiligen Bildungsverordnungen geregelt.

Zulassungsbedingung

Abgeschlossene Grundschule, 5 Jahre berufsspezifische Berufserfahrung

Anmeldung

Antrag bei der Dienststelle für Berufsbildung

Dauer

Je nach Vorbildung der Kandidaten

Ausbildungsmodus

Berufsbegleitende Weiterbildung

Ausbildungsverfahren

Selbstständiges Aneignen der fehlenden theoretischen und praktischen Kompetenzen durch den Besuch entsprechender Angebote. Sind die schulischen und betrieblichen Leistungsziele der entsprechenden Bildungsverordnung erreichet, kann das Qualifikationsverfahren abgelegt werden.

Qualifikationsverfahren

Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung)
Je nach Vorbildung sind Dispensationen möglich

Abschluss

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA)

Kosten

Abhängig von der Vorbildung der Kandidaten

Anforderungen an Kandidaten

  • Erfüllen der Zulassungsbedingungen
  • sehr selbstständige Person
  • vertraut mit Prüfungsverfahren

Information und Anmeldung

Telefon für allgemeine Informationen: 027 606 95 55 (Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Telefon für spezifische Informationen: 027 606 95 93 (Dienstag und Donnerstag)

cpa-fbe@admin.vs.ch 

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