Verkürzte Grundbildung

Art. 18: mit Lehrvertrag

Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung oder einen Berufsabschluss und können in ein höheres Lehrjahr einsteigen. Das Ausbildungsprogramm wird entsprechend zusammengefasst und somit verkürzt sich die Lehre je nach Beruf um ein oder zwei Jahre.

Zulassungsbedingung

Abgeschlossene Grundschule, einen Lehrvertrag, mehrjährige Berufserfahrung oder einen Berufsabschluss

Anmeldung

Antrag bei der Dienststelle für Berufsbildung

Dauer

Ein bis zwei Jahre kürzer als die reguläre Grundbildung

Ausbildungsmodus

Vollzeit oder Mindestpensum (je nach Beruf)

Ausbildungsverfahren

  • Betriebliche Bildung: Lehrbetrieb und Überbetriebliche Kurse
  • Berufsfachschule: Berufskunde und Allgemeinbildung (je nach Beruf in speziell geführten Erwachsenenklassen)

Qualifikationsverfahren

Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung), Je nach Vorbildung sind Dispensationen möglich.

Abschluss

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA)

Kosten

Kostenlos. Mit dem Besuch der Berufsfachschule verbundenen Kosten werden im Lehrvertrag geregelt.

Anforderungen an Kandidaten

  • Erfüllen der Zulassungsbedingungen
  • Zeitliche und finanzielle Recourcen
  • Bereitschaft, sich auf einen strukturierten Ausbildungsrahmen einzulassen

Information und Anmeldung

Telefon für allgemeine Informationen: 027 606 95 55 (Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Telefon für spezifische Informationen: 027 606 95 93 (Dienstag und Donnerstag)

cpa-fbe@admin.vs.ch 

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