Berufsabschlüsse für Erwachsene

Vorteile und Wege

Der Erfahrung einen Wert geben

Leben ist lebenslanges Lernen. Das gilt auch für Erwachsene, welche aufgrund ihres erworbenen Wissens und der gesammelten Erfahrungen einen anerkannten Berufsabschluss erwerben möchten. In Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden bietet der Kanton Wallis vier Wege zu einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder zu einem Berufsattest an.

Sind Sie interessiert? Wählen Sie dasjenige Modell aus, welches Ihre bereits erworbenen Kompetenzen anrechnet und am besten zu Ihrer Lebenssituation passt!

Ein Berufsabschluss bringt viele Vorteile

Ein anerkannter Berufsabschluss ist die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung. Mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einem eidgenössischen Berufsattest:

  • können Sie offiziell ihre beruflichen Kompetenzen ausweisen
  • erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • festigen Sie Ihre Stellung im Betrieb (Fach-, Führungs- oder Ausbildungssituation)
  • haben Sie Zugang zu den Bildungsgängen der höheren Berufsbildung
  • eröffenen Sie sich vielfältige Karrieremöglichkeiten
  • verbessern Sie sich Ihre Verdienstmöglichkeiten
  • senken Sie das Risiko einer möglichen Erwerbslosigkeit

Ein anerkannter Berufsabschluss stärkt Ihr Selbstbewusstsein und gibt Ihnen vermehrte Sicherheit im Berufsalltag.

Die vier Wege zum Berufsabschluss (EFZ oder EBA)

Reguläre Grundbildung

Art. 18: mit Lehrvertrag

Sie absolvieren die gesamte Ausbildungszeit, so als ob Sie direkt nach der obligatorischen Schulzeit in die Lehre eingestiegen wären. Je nach Beruf oder angestrebtem Berufsabschluss dauert die Ausbildung zwei Jahre (eidgenössisches Berufsattest) beziehungsweise drei oder vier Jahre (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

Verkürzte Grundbildung

Art. 18: mit Lehrvertrag

Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung oder einen Berufsabschluss und können in ein höheres Lehrjahr einsteigen. Das Ausbildungsprogramm wird entsprechend zusammengefasst und somit verkürzt sich die Lehre je nach Beruf um ein oder zwei Jahre.

Qualifikationsverfahren für Erwachsene

Art. 32: ohne Lehrvertrag

Sie verfügen über fünf Jahre Berufserfahrung und eignen sich selbstständig die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten durch den Besuch ent- sprechender Bildungsangebote an (Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse, Selbststudium, Praxis im Betrieb, etc.).

Validierung von Bildungsleistungen

Art. 32: ohne Lehrvertrag

Sie verfügen über fünf Jahre Berufserfahrung in einem zu validierenden Beruf und belegen in einem Dossier (Validierungsdossier), dass Sie über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Dabei orientieren Sie sich am Qualifikationsprofil des angestrebten Berufsab- schlusses. Experten prüfen das Dossier und führen mit Ihnen ein Vertiefungsgespräch. Nach der Prüfung Ihres Dossiers haben Sie fünf Jahre Zeit, die fehlenden Kompetenzen durch ergänzende Bildung nachzuholen. Sobald Sie alle erforderlichen Kompetenzen nachweisen können, wird Ihnen der entsprechende Ausweis ausgestellt.