Art. 18 : mit Lehrvertrag
Sie absolvieren die gesamte Ausbildungszeit, so als ob Sie direkt nach der obligatorischen Schulzeit in die Lehre eingestiegen wären. Je nach Beruf oder angestrebtem Berufsabschluss dauert die Ausbildung zwei Jahre (eidgenössisches Berufsattest) beziehungsweise drei oder vier Jahre (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).
Zulassungsbedingung
Abgeschlossene Grundschule und ein Lehrvertrag
Anmeldung
Antrag bei der Dienststelle für Berufsbildung
Dauer
Reguläre Lehrzeit (je nach Abschluss 2, 3 oder 4 Jahre)
Ausbildungsmodus
Vollzeit (Teilzeit auf Gesuch möglich)