Schulische Voraussetzungen
- abgeschlossene Volksschule mit mittleren bis guten Leistungen
- gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der regionalen Landessprache
- Voraussetzungen zum Erlernen von zwei Fremdsprachen
Schulische Bildung
- 1. Lehrjahr: 2 Tage pro Woche
- 2. Lehrjahr: 2 Tage pro Woche
- 3. Lehrjahr: 1 Tag pro Woche
Handlungskompetenzbereiche
Unterricht in den Handlungskompetenzbereichen:
- A: Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen
- B: Interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld
- C: Koordinieren von unternehmerischen Arbeitsprozessen
- D: Gestalten von Kunden- und Lieferantenbeziehungen
- E: Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt
Fremdsprachen
Alle Lernenden erlernen im Rahmen der Ausbildung zwei Fremdsprachen. In der ersten Fremdsprache (Französisch) erwerben die Lernenden vertiefte mündliche und schriftliche Kompetenzen. Die zweite Fremdsprache (Englisch) wird im Rahmen der Wahlpflichtbereiche vermittelt.
Perspektiven